Die steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energiesicherheit stellen eine immer größere Herausforderung dar. Die Gemeinden sind vom Bund verpflichtet worden, bis 2028 sämtliche Gebäudebestände zu erfassen und Konzepte zu entwickeln, wie sie die Energieversorgung durch Nah- und Fernwärmeversorgung gewährleisten können – eine Aufgabe, die wir für die Kommunen übernehmen werden.
Genau hier setzt die Schultheiß Energy AG an. Die Gründung dieses Unternehmens wurde durch die Notwendigkeit von Lösungen dieser komplexen Herausforderungen für größere Wohnanlagen oder ganze Quartiere angestoßen.
Die neue Firma wird als Contractor bei eigenen Wohnanlagen auftreten und Eigenstrom durch eigene maßgeschneidert konzipierte Energieerzeugung (z. B.: mittels PV) zur Umwandlung in Wärme in den Eigenbestand nehmen und den künftigen Verbrauchern zur Verfügung stellen und mit diesen abrechnen.
Gleichzeitig arbeitet unsere Schwesterfirma an einer Softwarelösung, die die Erfassung von Energieverbräuchen für Gemeinden erheblich erleichtert. Dies wird in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Ingenieurbüros für Gemeinden durchgeführt, um umfassende und zukunftsfähige Energieversorgungssysteme als Sorglos-Pakete anzubieten.
ALLES AUS EINER HAND
NACHHALTIG
BEDARFSGERECHT
LANGJÄHRIGE EXPERTISE
Nachhaltige Energiekonzepte aus einer Hand im Rundum-Sorglos-Paket.
LANGJÄHRIGE ÜBERNAHME DES BETRIEBS
Die Schultheiß Energy AG bietet Städten und Kommunen im Zuge einer Projektentwicklung die langjährige Übernahme des kompletten Betriebs der Energieanlagen. So können wir Rundum-Sorglos-Pakete schnüren, mit denen Sie die Energieversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger in guten Händen wissen. Im Wesentlichen umfasst unser Angebot die drei Säulen Wärme-Contracting, Strom-Contracting und Kommunale Wärmeplanung.
Wärme-Contracting
Im Rahmen des Wärme-Contractings installieren wir innerhalb eines neuen Wohnquartiers die komplette Wärmeerzeugungsanlage nach individuellen Wünschen und übernehmen nicht nur die Anschaffungs- und Betriebskosten, sondern auch Wartung und Versicherung. Die Gemeinden und ihre Bewohner zahlen lediglich die verbrauchte Energie. Folgende Anlagen bieten wir an:
- Kaltes Nahwärmenetz
- Wärme von Abwasser
- BHKW unter Nutzung Erneuerbarer Energien
- Integrierte Heizzentrale für Quartiere und Kommunen
Strom-Contracting
Ergänzend zum Wärme-Contracting bieten wir unseren Kunden auch das klassische Strom-Contracting an und übernehmen den gesamten Anschaffungs- und Installationsaufwand mit allen anfallenden Pflichten. Dabei setzen wir auf eine nachhaltige und effiziente Anlagentechnik im Bereich der Photovoltaik, z.B. in Form von:
- Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Neubauten
- Nutzung geeigneter Freiflächenanlagen
Kommunale Wärmeplanung
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Die für Kommunen im gesamten Bundesgebiet bis 2028 verpflichtende Wärmeplanung dient als Wegweiser, wie die Wärmeversorgung weg von fossilen Brennstoffen hin zur Nutzung Erneuerbarer Energien umgestellt werden kann. Hierbei unterstützen wir Sie als Schultheiß Energy AG selbstverständlich gern.
FAQ
Gerne tragen wir an dieser Stelle unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammen. Weitere Anliegen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
WAS LEISTET DIE SCHULTHEIß ENERGY AG?
Die Schultheiß Energy AG bietet Städten und Gemeinden für größere Wohnanlagen und neue Wohnquartiere umfassende und zukunftsfähige Energieversorgungssysteme als Rundum-Sorglos-Paket. Sie unterstützt bei der Erfassung lokaler Energieverbrauchswerte, konzipiert maßgeschneiderte Lösungen zur nachhaltigen Energieerzeugung und rechnet den Verbrauch direkt mit den Bewohnern ab.
AN WEN RICHTET SICH DAS ANGEBOT DER SCHULTHEIß ENERGY AG?
Das Angebotsspektrum der Schultheiß Energy AG richtet sich an Städte, Kommunen und Gemeinden. Gerne bieten wir in diesem Zuge auch Gespräche über eine Quartiersentwicklung in Zusammenarbeit mit der Schultheiß Gruppe an.
WAS IST DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ?
Um die Klimaneutralität voranzutreiben, hat die Bundesregierung beschlossen, dass jede ab 2024 neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. In Neubaugebieten gilt dies direkt ab dem 01.01.2024.
Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten können auf längere Übergangsfristen setzen, die sich am Zeitplan der Kommunalen Wärmeplanung orientieren: in Großstädten ab 100.000 Einwohnern gilt die Regelung ab dem 30.06.2026, in allen anderen Kommunen ab 30.06.2028.
Sofern es in einer Kommune schon vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung, beispielweise für ein Wärmenetz unter Berücksichtigung eines kommunalen Wärmeplans gibt, können frühere Fristen gelten.
WELCHE GEMEINDEN SIND VOM GEBÄUDEENERGIEGESETZ BETROFFEN?
Das Gebäudeenergiegesetz gilt flächendeckend für alle Kommunen, auch in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.
WAS IST DAS WÄRMEPLANUNGSGESETZ?
Der Gesetzgeber hat beschlossen: Bis 2045 soll in Deutschland klimaneutral geheizt werden, d.h. es müssen in vollem Umfang Erneuerbare Energien eingeleitet werden.
Basis hierfür ist eine flächendeckende Wärmeplanung aller rund 11.000 Kommunen in Deutschland, die für Planungs- und Investitionssicherheit sorgt. Für die Wärmeplanung wird auf vorhandene Daten, z.B. von Behörden oder Energieversorgern zurückgegriffen.
In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner ist die Wärmeplanung bis zum 30.06.2026 vorzulegen, in allen anderen Gemeinden bis zum 30.06.2028.
WAS IST CONTRACTING UND WIE FUNKTIONIERT ES?
Contracting bezeichnet die Bereitstellung der Energieversorgung in Gebäuden durch einen Dienstleister. Zwischen dem Contractor, z.B. der Schultheiß Energy AG, und einem Contracting-Nehmer, z.B. einer Gemeinde, wird ein Contracting-Vertrag geschlossen.
Im Folgenden übernimmt die Schultheiß Energy AG als Contractor die gesamte Beratung und Planung, die Finanzierung und letztendlich den Bau und Betrieb der ausgewählten Energieanlagen im einem fixierten Zeitraum. Der Contracting-Nehmer trägt somit keinerlei Risiko und bezieht die erzeugte Energie zu vertraglich festgelegten Konditionen.
Über uns
Unser Vorstand
Dr. Hermann Ruttmann
Dr. Matthias Schindler
Unser Aufsichtsrat
Dr. Günther Beckstein
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Dr. Günther Beckstein
Dr. Günther Beckstein, geboren 1943 in Hersbruck, studierte Jura und promovierte in Rechtswissenschaften.
Dr. Beckstein war insbesondere als Innenminister des Freistaats Bayern bekannt, wo er in den Jahren 1993 bis 2007 tätig war. Nach seiner Zeit als Ministerpräsident (2007-2008) war er als Abgeordneter im Bayerischen Landtag tätig und engagierte sich weiterhin in politischen Angelegenheiten.
Dr. Beckstein engagiert sich wesentlich in der evangelischen Kirche und im Bereich der evangelischen Jugendarbeit. Außerdem ist er Kuratoriumsmitglied, u.a. von ProChrist, Mehr Demokratie, der FAU Erlangen-Nürnberg und des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände Nürnberg.
Als Fan des 1. FCN sitzt er im Vereinsbeirat des fränkischen Fußballvereins. Er ist Ehrensenator der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Aufsichtsratsvorsitzender der Schultheiß Projektentwicklung AG in Nürnberg sowie der Schultheiß Software AG in Erlangen.
Seit 2014 ist Dr. Beckstein Ehrenbürger der Stadt Nürnberg.
Prof. Dr. Siegfried Balleis
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Professor Dr. Siegfried Balleis, geboren 1953 in Nürnberg, studierte zunächst Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie, später Betriebswirtschaftslehre an der FAU Erlangen-Nürnberg, anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FAU.
Dr. Balleis war von 1996 bis 2014 Oberbürgermeister der Stadt Erlangen und von Ende 2017 bis Mitte 2020 als Sonderkoordinator für das Sofortprogramm „saubere Luft“ tätig.
Unter Dr. Balleis wurde das Siedlungsgebiet „Erlangen-West“ in Büchenbach vorangetrieben und die Besiedlung des ehemaligen US-Militärgeländes (Exerzierplatzes) als „Röthelheimpark“ durchgeführt.
Seit 2018 ist er ehrenamtlicher Botschafter für kommunale Entwicklungspolitik tätig, dessen Ziel es ist es, unter anderem, Kommunen und kommunale Unternehmen in ihrem entwicklungspolitischen Engagement zu unterstützen.
Heute ist Dr. Balleis Ehrensenator und seit 2018 Honorarprofessor der FAU Erlangen-Nürnberg sowie seit 2014 Ehrenbürger der Stadt Erlangen.
Gesellschaftlich und wirtschaftlich engagiert ist Dr. Siegfried Balleis unter anderem als Gesellschafter der Medical Valley GmbH und seit Januar 2016 als Mitglied des Aufsichtsrats der Schultheiß Projektentwicklung AG in Nürnberg sowie in zahlreichen Vereinen und Verbänden im Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen.
Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske
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Professor Dr. Karl-Dieter Grüske, geboren 1946 in Erlangen, studierte Volkswirtschaft in Erlangen-Nürnberg und München. Professor für Volkswirtschaftslehre.
Prof. Dr. Grüske wurde 1993 in den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 1998 ist.
Seit 2007 ist er Vorsitzender des Beirats für Forschungsmigration beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Prof. Dr. Grüske war von 1994 bis 1996 Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, von 1996 bis 2000 Mitglied des Senats und von 2000 bis 2002 Prorektor der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Vom 1. April 2002 bis April 2015 war er Rektor bzw. Präsident der Universität Erlangen-Nürnberg.
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Schultheiß Software AG in Erlangen.
24. März 2011 erhielt Prof. Dr. Grüske das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.